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Freie Gärten


Nach einer Gartenkündigung werden alle gekündigten Gärten in unserer Anlage von geschulten und erfahrenen Gartenfreunden aus der sogenannten Wertermittlungskommission bewertet. Für bauliche Einrichtungen (Laube) und alle Nutzanpflanzungen, laut Rahmenkleingartenordnung des Landesverbandes, wird für diese Gärten eine Wertsumme ermittelt und in einem Protokoll dem abgebenden und übernehmenden Pächter zugestellt.


Diese ermittelte Wertsumme ist als Höchstgrenze für eine Verhandlungsbasis im Kaufpreis zwischen abgebenden Pächter und dem Interessenten für diesen Garten anzusehen.


Was letztendlich an Kaufsumme insgesamt an den abgebenden Pächter gezahlt wird, ist immer mit diesem verhandelbar!


Wichtig!


Die freien Gärten können nur an Mitglieder unseres Vereins verpachtet werden.


Deshalb ist eine Aufnahme in unseren Verein die rechtliche Grundvorraussetzung für den Erhalt eines Unterpachtvertrages für einen dieser freien Gärten. Mit dem Kaufpreis erwerben Sie nur das Privateigentum des abgebenden Pächters, nicht die Fläche. Zum Privateigentum zählen alle baulichen Einrichtungen ( Laube, Pergola etc. ) und alle Anpflanzungen, die sich zum Zeitpunkt der Übergabe auf der Fläche befinden.


Die gepachtete Fläche erhalten Sie als Unterpächter zur Nutzung als Kleingarten in einer Kleingartenanlage.


Anzahl der freien Gärten: 0


letzte Aktualisierung: 05.09.2010